Allgemeine Geschäftsbedingungen
ITBusiness-Service
1. Geltungsbereich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen:
Nachfolgende Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche geschäftlichen Vorgänge.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen kommen grundsätzlich vollumfänglich
zur Anwendung, es sei denn, Abweichungen werden durch uns schriftlich bestätigt.
2. Angebot und Vertragsabschluß
2.1 Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Zwischenverkauf
behalten wir uns ausdrücklich vor. Angebote und Bestellungen des Kunden werden
von uns durch schriftliche Auftragsbestätigung oder aber durch die Auslieferung
des Liefergegenstandes angenommen.
3. Widerrufsbelehrung
Verträge, die im Wege der Fernkommunikation mit einem Verbraucher im Sinne §
13 BGB zustande gekommen sind, können vom Kunden binnen zwei Wochen ohne
Angaben von Gründen widerrufen werden. Der Widerruf hat in Textform, z.B. per
Brief, Fax oder e-mail oder durch Rücksendung der Ware zu erfolgen. Die Frist
beginnt nach Erhalt dieser Belehrung und erfolgtem Wareneingang beim Käufer
bzw. Empfänger. Der Widerruf ist direkt gegenüber ITBusiness-Service zu erklären.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs
oder die rechtzeitige Rücksendung des Kaufgegenstandes an ITBusiness-Service.
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen
zurückzugewähren. Etwaige gezogene Nutzungen sind herauszugeben. Kann der
Kunde dem Verkäufer die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur
in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, ist der Kunde insoweit ggf. dazu
verpflichtet, Wertersatz zu leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies
nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung
zurückzuführen ist. Der Käufer kann die Wertersatzpflicht vermeiden, in dem
er die Sache nicht wie ein Eigentümer verwendet und alles unterlässt, was den
Wert des Kaufobjektes beeinträchtigen könnte. Wird nach Ausübung des
Widerrufsrechts die Kaufsache an ITBusiness-Service zurückgesendet und beträgt
deren Bestellwert insgesamt nicht mehr als 40,00 Euro, so hat der Käufer die
Kosten der Rücksendung zu tragen, sofern die gelieferte Ware der bestellten
entspricht. Ansonsten fallen durch die Rücksendung für den Kunden keine Kosten
an.
Das Widerrufsrecht gilt nicht bei der Bestellung von speziell für den Kunden
zusammengestellten Hardware-Produkten und erlischt bei Multimedia- und
Software-Produkten im Falle der Entsiegelung.
4. Teilleistungen
Wir sind zu Teilleistungen berechtigt, soweit dies für den Kunden zumutbar ist.
5. Zahlungsbedingungen
5.1 Kaufpreis, Preise für Nebenleistungen und verauslagte Kosten sind bei Übergabe
des Kaufgegenstandes zur Zahlung in bar fällig, soweit nicht eine andere
Zahlungsweise vereinbart ist. Es besteht für uns keine Verpflichtung, Schecks
oder Wechsel als Zahlungsmittel entgegenzunehmen.
5.2 Wir behalten uns ausdrücklich für alle Lieferungen und Leistungen das
Recht vor, Waren nur gegen Vorauskasse, Bar- bzw. Euroschecknachnahme oder
Barzahlung zu versenden bzw. zur Abholung freizugeben. Dies gilt auch, soweit
anderslautende Lieferverträge geschlossen sind. Wir behalten uns das Recht vor,
einen sich in Verzug befindlichen Käufer von der jeweiligen Lieferung
auszuschließen. Dies gilt auch für den Fall, daß entsprechende Lieferverträge
abgeschlossen worden sind.
5.3 Bei Geschäften mit Kaufleuten sind wir berechtigt, die Preise auch nach
Vertragsschluß zu ändern, falls die für den Preis maßgeblichen
Kostenfaktoren sich geändert haben oder unser Lieferant seine Preise
nachweislich erhöht hat. Bei Geschäften mit Nichtkaufleuten gilt dies nur,
wenn die Lieferung später als vier Monate nach Vertragsschluß erbracht werden
soll oder tatsächlich erst nach diesem Zeitpunkt erfolgt und der Kunde dies zu
vertreten hat. Bei einer Preiserhöhung von mehr als 4 % ist der Kunden dazu
berechtigt, binnen 2 Wochen nach Eingang der Mitteilung über die Preiserhöhung
durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurückzutreten. Im Rahmen von
Dauerschuldverhältnissen sind wir in jedem Fall berechtigt, unsere Preise zu ändern,
wenn die maßgeblichen Voraussetzungen sich ändern. Nicht vereinbarte Arbeiten
werden nach Lohn- und Materialaufwand berechnet.
5.4 Wird auf Wunsch des Kunden durch uns ein Rechner in bestimmter Art und Weise
zusammengestellt, so verlangen wir vom Kunden eine Anzahlung in Höhe von 50 %
des Kaufwerts.
5.5 Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn der Betrag an unsere
Zahlstelle (Bankkonto) endgültig gutgeschrieben wurde. Dies gilt besonders für
die Einlösung von Schecks.
6. Aufrechnung
Der Kunde ist nicht berechtigt, uns gegenüber mit Forderungen aufzurechnen,
sofern die aufrechenbare Forderung nicht unbestritten oder rechtskräftig
festgestellt ist.
7. Lieferung, Verzug und Unmöglichkeit
7.1 Der Versand von bestellten Waren erfolgt unverzüglich nach Vertragsschluß.
Ist die bestellte Ware nicht verfügbar und kann die Bestellung nicht ausgeführt
werden, erhält der Käufer eine entsprechende Mitteilung.
Sollte sich nach Vertragsschluss für ITBusiness-Service herausstellen, dass die
bestellte Ware nicht mehr bei ITBusiness-Service verfügbar ist oder sollte sie
aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht geliefert werden können,
gilt folgendes: ITBusiness-Service kann entweder ein in Qualität und Produktart
gleichwertige Ware anbieten oder aber vom Vertrag zurücktreten. Sollte der
Kunde bis dahin bereits Zahlungen geleistet haben, wird ITBusiness-Service diese
umgehend zurückerstatten.
7.2 Im Falle höherer Gewalt oder sonstiger außergewöhnlicher Umstände sowie
beim Eintritt unvorhersehbarer Hindernisse, die außerhalb unserer Einflussmöglichkeiten
liegen und die wir nicht zu vertreten haben, zu denen auch Streik, Aussperrung
oder andere Maßnahmen im Zusammenhang mit Arbeitskämpfen gehören, gleichviel,
ob diese Hindernisse bei uns oder bei einem unserer Zulieferer eintreten, verlängert
sich die vereinbarte Liefer-/Leistungsfrist angemessen. Beginn und Ende
derartiger Hindernisse werden dem Käufer unverzüglich mitgeteilt.
7.3 Kommen wir mit unserer Lieferung/Leistung in Verzug, so kann der Käufer,
nachdem eine von ihm angesetzte angemessene Nachfrist verstrichen und eine
entsprechende Androhung erfolgt ist, vom Vertrag zurücktreten, wenn wir nicht
bis zum Eingang der Rücktrittserklärung den Liefergegenstand versandt bzw. die
Leistung erbracht haben.
7.4 Schadensersatzansprüche wegen Verzug, Nichterfüllung und nachträglicher
Unmöglichkeit sind grundsätzlich bei leichter Fahrlässigkeit der Art nach auf
die bei Vertragsabschluß vorhersehbaren Schäden und der Höhe nach auf den
dreifachen Wert der Lieferung/Leistung beschränkt. Gegenüber Kaufleuten haften
wir für Verzögerungen, welche auf leichter Fahrlässigkeit beruhen, für jede
Woche der Verzögerung in Höhe von 0,5 %, im ganzen jedoch höchstens in Höhe
von 5 % vom Wert desjenigen Teils der Gesamtlieferung, der infolge der Verspätung
nicht rechtzeitig oder nicht vertragsgemäß benutzt werden kann.
7.5 Wird bei einer Lieferung an einen Kaufmann nachgewiesen, dass wir trotz
sorgfältiger Auswahl der Zulieferanten und trotz Abschluss der erforderlichen
Verträge zu angemessenen Konditionen von unseren Zulieferanten nicht
rechtzeitig beliefert werden, so verlängert sich die Lieferfrist um den
Zeitraum der Verzögerung, der durch die nicht rechtzeitige Belieferung durch
unseren Zulieferanten verursacht wurde. Im Falle der Unmöglichkeit der
Belieferung durch den Zulieferanten sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
7.6 Im Verzugsfalle erheben wir Verzugszinsen in Höhe der uns berechneten
Bankkreditzinsen oder in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der
EZB.
7.7 Wird der Versand auf Wunsch des Kunden verzögert, so berechnen wir ihm,
beginnend einen Monat nach Anzeige der Versandbereitschaft, die durch die
Lagerung entstehenden Kosten, mindestens jedoch 0,5 % des Rechnungsbetrages für
jeden Monat. Dies gilt nicht für den Geschäftsverkehr mit Nichtkaufleuten.
7.8 Die gesetzlichen Ansprüche des Kunden auf Rücktritt vom Vertrag bleiben
von diesen Regelungen unberührt.
8. Gefahrübergang
8.1 Auf Wunsch des Kunden wird die Sendung auf dessen Kosten versichert.
Transportschäden sind unverzüglich nach Empfang der Lieferung zu melden und
schriftlich nach Art und Umfang zu bestätigen. Offensichtliche Transportschäden
sind sofort beim Frachtführer zu melden und anschließend mit der vom Frachtführer
ausgestellten Bescheinigung uns umgehend mitzuteilen. Ansprüche wegen dieser
Schäden gegen Dritte sind auf Verlangen an uns abzutreten.
8.2 Handelt es sich bei dem Kunden nicht um einen Verbraucher i. S. v. §13 BGB,
so gilt folgendes: Die Gefahr des Untergangs und der Verschlechterung der
Kaufsache geht mit der Absendung der Ware bei ITBusiness-Service auf den Käufer
über, und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgten oder
ITBusiness-Service noch andere Leistungen, wie z.B. die Versandkosten oder
Anfuhr und Aufstellung übernommen hat.
9. Schadensersatz wegen Nichterfüllung
Stehen uns wegen Nichtabnahme des Kunden Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung
zu, so können wir 15 % der Auftragssumme vom Kunden als Schadensersatz
verlangen. Hiervon unberührt bleibt das Recht des Kunden, uns einen niedrigeren
Schaden nachzuweisen.
Handelt es sich bei der nicht abgenommenen Ware um einen Rechner, welcher durch
uns eigens nach den Wünschen des Kunden zusammengestellt wurde, so sind wir
auch berechtigt, anstatt des vorgenannten Pauschalbetrages Schadensersatz in Höhe
von 100,00 Euro pauschal zu verlangen. Auch hiervon bleibt das Recht des Kunden
unberührt, uns einen geringeren Schaden nachzuweisen.
10. Eigentumsvorbehalt
10.1 Die von uns gelieferten Waren bleiben bis zur Zahlung unserer sämtlichen
Forderungen, gleich aus welchem Rechtsgrunde, Eigentum der ITBusiness-Service.
Hierbei behalten wir uns gegenüber Kaufleuten das Eigentum an dem
Liefergegenstand bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus
der Geschäftsverbindung mit dem Kunden einschließlich etwaiger
Nebenforderungen vor, so dass bei laufender Rechnung das vorbehaltene Eigentum
als Sicherung der Saldoforderung gilt.
10.2 Bei Einbau in fremde Waren durch den Käufer werden wir Miteigentümer an
den neuentstandenen Produkten im
Verhältnis des Wertes der durch die von ihr gelieferten Waren zu den
mitverwendeten fremden Waren. Wird die von uns gelieferte Ware mit anderen
Gegenständen vermischt oder verbunden, so tritt der Käufer schon jetzt seine
Miteigentumsrechte an dem vermischten Bestand oder dem neuen Gegenstand an uns
ab und verwahrt diese kostenfrei.
10.3 Dem Käufer ist eine Weiterveräußerung des Liefergegenstandes vor vollständiger
Zahlung unserer Forderungen nicht gestattet. Gehört es jedoch zu dem gewöhnlichen
Geschäftsbetrieb des Kunden, unsere Liefergegenstände an Dritte weiterzuveräußern,
so ist der Kunde ausnahmsweise berechtigt, unsere Liefergegenstände im
ordentlichen Geschäftsgang weiterzuverkaufen. Im Falle der erlaubten oder
unerlaubten Veräußerung des Liefergegenstandes tritt uns der Kunde bereits
jetzt alle Forderungen in Höhe des Fakturbetrages (einschl. Mehrwertsteuer) ab,
welche ihm aus der Veräußerung gegen seinen Abnehmer oder gegen Dritte
erwachsen. Dies gilt unabhängig davon, ob der Liefergegenstand ohne oder nach
Verarbeitung weiter veräußert worden ist. Der Kunde ist zum Forderungseinzug
berechtigt, solange er sich vertragsgemäß verhält. Verhält sich unser Kunde
aber vertragswidrig, behalten wir uns das Recht vor, die dem Kunden zustehende
Forderung gegenüber dem Dritten selbst geltend zu machen.
10.4 Von einer Pfändung oder einer sonstigen Beeinträchtigung unserer
Sicherheiten durch Dritte muss uns der Kunde unverzüglich schriftlich
benachrichtigen und uns alle zu einer Intervention notwendigen Unterlagen
zuleiten. Soweit der Dritte zu einer Kostenerstattung nicht in der Lage ist, trägt
der Kunde alle gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten, die zur Aufhebung
des Zugriffs und zu einer Wiederbeschaffung des Kaufgegenstandes aufgewendet
werden müssen. Dies gilt nicht, soweit die Kosten im Vergleich zum Wert des
Kaufgegenstandes unverhältnismäßig hoch sind.
10.5 Übersteigt der Wert der für uns bestehenden Sicherheiten unsere
Forderungen insgesamt um mehr als 20 %, sind wir auf Verlangen des Kunden
insoweit zur Freigabe von Sicherungen nach unserer Wahl verpflichtet.
10.6 Zur Vertragspflicht des Kunden zählt insbesondere, den Kaufgegenstand
pfleglich zu behandeln, Instandzuhalten und uns jeden Wechsel seine Wohn- bzw.
Geschäftssitzes mitzuteilen. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden,
insbesondere bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, nach einer entsprechenden
Mahnung den Liefergegenstand zurückzunehmen. Der Kunde ist dann zur Herausgabe
verpflichtet. Weder die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts, noch die Pfändung
des Liefergegenstandes durch uns gilt als Rücktritt vom Vertrag.
10.7 Wir sind dazu berechtigt, die zurückerlangte Vorbehaltsware nach bestem
Ermessen, insbesondere auch freihändig zu verwerten, sofern der Kunde im
Handelsregister eingetragen ist. Ansonsten richtet sich die Verwertung des
Vorbehaltseigentums nach den Regeln des Verbraucherschutzgesetzes.
11. Haftung für Mängel der Lieferung
11.1 Der Käufer ist dazu verpflichtet, offen zu Tage tretende, auch für nicht
fachkundige Personen ohne weiteres erkennbare Mängel innerhalb einer Frist von
14 Tagen nach Lieferung schriftlich anzuzeigen. Kaufmännische Rügepflichten
und Fristen bleiben hiervon unberührt.
11.2 Weist der Liefergegenstand zur Zeit des Gefahrenübergangs auf den Kunden Mängel
auf oder fehlen ihm zugesicherte Eigenschaften, so gelten für Kunden, welche
Verbraucher sind, die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Sofern die
gesetzlichen bestimmten Voraussetzungen vorliegen, hat der Kunde ggf. einen
Anspruch auf Nacherfüllung, Minderung, Rücktritt, Schadenersatz oder Ersatz
vergeblicher Aufwendungen. Die Gewährleistungsansprüche verjähren nach 2
Jahren beginnend ab Erhalt der Ware.
Ist der Kunde nicht Verbraucher im Sinne von § 13 BGB, so gilt folgendes:
Wir sind dazu berechtigt, mehrere Nachbesserungsversuche vorzunehmen, soweit
dies dem Kunden zumutbar ist. Haben wir nach verstreichen einer angemessenen
Frist nicht Ersatz geliefert, den Mangel behoben oder ist die Nachbesserung oder
Ersatzlieferung fehlgeschlagen, so kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung
des vereinbarten Preises verlangen, vom Kaufvertrag zurücktreten oder
bei Vorliegen der hiefür erforderlichen gesetzlichen Voraussetzungen
einen Anspruch auf Schadenersatz sowie auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen
geltend machen. Sollte ein defektes Teil nicht mehr lieferbar sein, sind wir
dazu berechtigt, das defekte Teil gegen ein Produkt gleicher Güte, auch von
einem anderen Hersteller, auszutauschen.
11.3 Wir behalten
uns vor, sämtliche durch den Kunden vorgebrachten Mängel ein-gehend zu prüfen.
Bei ungerechtfertigten Beanstandungen oder solchen, die auf Bedienungsfehler des
Kunden oder unsachgemäßer Behandlung beruhen, ist der Kunde dazu verpflichtet,
uns sämtliche Kosten zu erstatten, welche uns im Rahmen der Überprüfung der
behaupteten Mängel entstanden sind. Im übrigen behalten wir uns vor, eine
entsprechende Fehlerprüfung durch den jeweiligen Hersteller vornehmen zu
lassen. Dessen schriftliche Stellungnahme ist sodann bindend.
11.4 Im Fall der Mängelrüge ist der Kunde dazu verpflichtet, das defekte Gerät
zunächst auf eigene Kosten und Gefahren in der Originalverpackung mit sämtlichen
Zusatzteilen (z.B. Kabel, Treiber, Software usw.), mit detaillierter
Fehlerbeschreibung, Angabe der Modell- und Seriennummer sowie einer Kopie des
Lieferscheins bzw. der Rechnung an uns zu übersenden.
11.5 Ersetzte Teile gehen in unser Eigentum über.
12. Sonstige Schadensersatzansprüche
Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, positiver Vertragsverletzung
oder Verschulden bei Vertragsschluss sind gegenüber uns und unseren Erfüllungs-
und Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob
fahrlässiges Handeln vorliegt. Dies gilt nicht in Fällen, in denen uns eine
schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten/wesentlicher
vorvertraglicher Pflichten zur Last fällt. Im Falle einer Haftung aufgrund
leichter Fahrlässigkeit ist der Anspruch auf Ersatz des typischen, bei
Vertragsschluss vorhersehbaren Schadens begrenzt. Werden wir aus positiver
Vertragsverletzung oder Verschulden bei Vertragsschluss in Anspruch genommen, so
haften wir nicht für einen Schaden, der das positive Interesse übersteigt.
13. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenen Streitigkeiten ist, sofern
der Besteller Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts
oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, die Klage bei dem Gericht
zu erheben, das für unseren Firmensitz zuständig ist. Darüber hinaus sind wir
berechtigt, am Hauptsitz des Bestellers zu klagen.
14. Anzuwendendes Recht
Das Vertragsverhältnis unterliegt für beide Teile ausschließlich dem Recht
der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluß des UN-Kaufrechts.
15. Verwendung persönlicher Daten
Die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten des Kunden erfolgt
ausschließlich nach Maßgabe des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), sowie des
Teledienste Datenschutzgesetzes (TDDSG). Die vom Kunden erhaltenen Daten,
betreff den Kauf, werden ausschließlich erhoben, verarbeitet, genutzt und an
beauftragte Partner weitergeleitet, soweit dies für die Begründung und Durchführung
des Kaufvertrages mit ITBusiness-Service erforderlich ist. Bei Verträgen im
elektronischen Geschäftsverkehr wird der Vertragstext nach Vertragsschluss
ITBusiness-Service gespeichert und ist nur Mitarbeitern von ITBusiness-Service
zugänglich, die mit der Abwicklung des Vertrages befasst sind.
ITBusiness-Service
zurück